Rechtsprechung
LG Essen, 02.03.1983 - 1 S 662/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,17420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Hamburg-Altona, 01.03.2005 - 316 C 635/04 Dass hierfür auch ein praktisches Bedürfnis besteht, etwa weil verhindert werden soll, dass der ehemalige Mieter gegebenenfalls jahrelang eine Stellung als nur geduldeter "Mieter 2. Klasse" erhält, der jederzeit mit einer Vollstreckung des Titels rechnen muss, ist fast allgemein anerkannt (…vgl. etwa OLG Hamm, RE v. 01.10.1981, NJW 1982, S. 341;… LG Hamburg, Urt.v. 20.05.1988, WuM 1989, S. 32; LG Essen, Urt.v. 02.03.1983, WuM 1984, S. 252;… LG Düsselorf, Urt.v. 16.02.1979, MDR 1979, S. 496;… LG Hannover, B.v. 28.12.1978, MDR 1979, S. 495 [LG Hannover 28.12.1978 - 11 T 188/78] ).
Der Auffassung, schon die Benutzung von Worten wie "Mietrückstand", "Mietzahlungen" etc. lasse zweifelsfrei erkennen, dass der ehemalige Vermieter von einer zeitlich unbegrenzten mietvertraglichen Nutzung der Wohnung ausgeht (so LG Essen, Urt.v. 02.03.1983, WuM 1984, S. 252 [LG Essen 02.03.1983 - 1 S 662/82] ), kann dementsprechend nicht gefolgt werden.
Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, die Frage der Neubegründung des Mietvertrages und die Frage der Verwirkung seien unabhängig voneinander zu beurteilen (…so etwa OLG Hamm, B.v. 01.10.1981, NJW 1982, S. 341; LG Hamburg, Urt.v. 20.05.1988, WuM 1989, S. 32: LG Essen, Urt.v. 02.03.1983, WuM 1984, S. 252), kann dem aus Rechtsgründen nicht gefolgt werden.